Haftungsverzicht und allgemeine Bedingungen Schubert Motorsport

FÜR FAHRER, BEIFAHRER

Präambel

Der Schubert Motorsport Trackday findet auf einer Rennstrecke statt. Die Veranstaltung dient nicht zu der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik. Ausschließliches Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrsicherheit für den Straßenverkehr. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn unterschiedliche Fahrzeugklassen gleichzeitig auf der Rennstrecke fahren und Geschwindigkeitsunterschiede entstehen. Ausnahmslos stellen die Teilnehmer für diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalles oder sonstigen Schadens die Vorbenannten in Mithaftung nehmen. Durch die Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt jeder Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung unwiderruflich verbindlich an, so dass diese mit Abgabe dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam wird. Der Haftungsverzicht gilt für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Haftungsverzicht sowie Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung

Alle Teilnehmer wie Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer, Kfz-Halter sowie Helfer und andere nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen in vollem Umfange die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen oder anderen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, sofern hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen die Schubert Motorsport GmbH, den oder die Veranstalter, einschließlich aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen, deren Helfer, Sportinstrukteure, Sportleiter und Sportwarte, der Streckeneigentümer und – Betreiber, alle angeschlossenen Firmen sowie deren Mitarbeiter einschließlich der Streckenposten und sonstigen beauftragten Sicherheitspersonen und Firmen.

Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

den Straßenbauträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen/Oberflächen samt Zubehör verursacht werden,

die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Institutionen.

Ausgenommen davon sind Sachschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der unter Punkt 1 - 4 genannten Personen beruhen und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Der Haftungsverzicht gilt auch dann, wenn Instruktoren auf Wunsch von Teilnehmern mit deren Fahrzeugen zu Vorführfahrten oder Demonstrationsfahrten und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeuge des Veranstalters oder anderer Club- mitglieder mitnehmen lassen.

Die Haftung der Teilnehmer untereinander bleibt jederzeit bestehen, hier gilt kein Haftungsverzicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, Schäden, welche sie während der Veranstaltung auf dem Gelände der Rennstrecke oder bei anderen Teilnehmer bzw. an deren Fahrzeug verursachen, dem Geschädigten zu ersetzen und direkt mit ihm oder durch die eigene Haftpflichtversicherung zu regulieren, sofern eine solche besteht. Falls kein Versicherungsschutz bestehen sollte, verpflichtet sich der Teilnehmer den entstandenen Schaden innerhalb von 60 Tagen komplett beglichen zu haben.

Die Teilnehmer stellen durch diese Erklärung die unter Punkt 1 bis 4 genannten Personen in vollem Umfange von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalles oder sonstigen Schadens die Vorbenannten in Mithaftung nehmen.

Besonderer Haftungsausschluss der Schubert Motorsport GmbH

Für die an den Teilnehmern, seinen Begleitern und Mechanikern oder seinen mitgeführten Sachgütern durch Dritte zugefügte Schäden haftet die

Schubert Motorsport GmbH nicht.

Schubert Motorsport GmbH übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke oder dazugehörigen Einrichtungen.

Anmeldungen können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Bei Genuss von Alkohol, Drogen und starken Medikamenten gilt für diese Veranstaltung absolutes Fahrverbot. Den Anweisungen des Veranstalterpersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten.​

Zahlungs-/ und Stornobedingungen​

D.1 Zahlungsbedingungen für Kunden

Mit Vertragsabschluss ist die Gebühr der Veranstaltung fällig und wird abgerechnet.​

D.2 Umbuchung, Rücktritt und Stornierung​

D.2.1

Vor Beginn der Veranstaltung kann jederzeit zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich, per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

D.2.2

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bei Stornierung ab Anmeldung: 50 % Stornogebühren auf den laut Rechnung zu zahlenden Preis
Bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % Stornogebühren auf den laut Rechnung zu zahlenden Preis
Ab einer Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% Stornogebühren auf den laut Rechnung zu zahlenden Preis
Dem Teilnehmer bleibt in jedem der vorgenannten Fälle der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.​

Zusatz:

Ein Ticket kann durch den Teilnehmer weitervermittelt werden (zum gleichen Preis wie von Schubert Motorsport angeboten), sodass dem Teilnehmer kein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Die Weitervermittlung erfolgt nicht über die Schubert Motorsport GmbH, muss jedoch vor Veranstaltung der Schubert Motorsport GmbH zur Freigabe und Ummeldung genannt werden.​

D.2.3

Bei Nichtteilnahme an einer verbindlich gebuchten Veranstaltung bleibt die Gebühr fällig.

D.2.4

Für die Berechnung der Umbuchungs- und Stornogebühr ist der verbindlich gebuchte Termin, 0:00 Uhr, maßgebend.

D.2.5

Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Veranstalter ist berechtigt, diese gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.

Sicherheitsbedingungen

Der Teilnehmer erkennt die Bedingungen der Ausschreibung sowie den obigen Haftungsausschluss an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen. Er versichert:

Ich bin im Besitz einer entsprechend gültigen Fahrerlaubnis. Ich stehe nicht unter Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss.

Ich bzw. mein Mitfahrer ist während der Veranstaltung angegurtet und tragen einen straßenzugelassenen Helm für Fahrzeuge.

Die Wagenfenster/Falt- und Schiebedächer sind während der Veranstaltung geschlossen.

Das von mir, bei dieser Veranstaltung, benutzte Fahrzeug entspricht den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung in allen Punkten.

Sämtliche am Fahrzeug vorgenommenen Änderungen sind ordnungsgemäß in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Kraft, es wurde keine Kündigung durch den Versicherer ausgesprochen. Eine Teilnahme an einem Trackday bzw. die Fahrt auf einer Rennstrecke ist von meiner Versicherung in meiner KFZ-Haftpflichtversicherung enthalten und NICHT ausgeschlossen.

Mein Fahrzeug erzeugt in der Vorbeifahrt nicht mehr als die für die jeweilige Veranstaltung vorgegebene db-Grenze (92 db).​

Höhere Gewalt (force majeur) / Ausfall der Veranstaltung

Bei Ausfall der Veranstaltung, auch in Teilen, aufgrund höherer Gewalt, wie kriegerische Auseinandersetzungen, Terror, Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, etc.) Covid-19 Regelungen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf das Austragungsland der Veranstaltung beziehen und der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

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